Anmeldung
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Kongress-Newsletter
Die Online-Anmeldung startet im Herbst 2024.
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Zielgruppe
- Mediziner und Medizinerinnen
- medizinisches Fachpersonal aus Praxen & Kliniken
- Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen
Fachrichtungen
- Neurologie
- Neuropädiatrie
- Neuroradiologie
- Neuropsychologie
- Neurowissenschaften
- Neurochirurgie
- Psychiatrie
frühe Anmeldung |
späte Anmeldung |
vor Ort Anmeldung |
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Facharzt/Fachärztin |
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Kongressgebühr Mitglied |
190 EUR |
250 EUR |
300 EUR |
Kongressgebühr Nicht-Mitglied |
250 EUR |
300 EUR |
350 EUR |
Arzt/Ärztin in Weiterbildung & Postdocs1 |
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Kongressgebühr Mitglied |
150 EUR |
190 EUR |
230 EUR |
Kongressgebühr Nicht-Mitglied |
190 EUR |
230 EUR |
280 EUR |
Weitere Berufsgruppen2 |
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Kongressgebühr Mitglied |
100 EUR |
160 EUR |
220 EUR |
Kongressgebühr Nicht-Mitglied |
160 EUR |
220 EUR |
270 EUR |
Studierende1 |
kostenfrei |
kostenfrei |
kostenfrei |
Tageskarte |
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Kongressgebühr Mitglied |
140 EUR |
180 EUR |
220 EUR |
Kongressgebühr Nicht-Mitglied |
210 EUR |
270 EUR |
310 EUR |
Die Kongressgebühren werden durch die Deutsche Gesellschaft für Klinische Neurophysiologie und Funktionelle Bildgebung (DGKN) e. V. erhoben und sind umsatzsteuerfrei nach § 4 Nr. 22a UStG. |
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1 Nachweis (z. B. Immatrikulationsbescheinigung, Arbeitgeberbescheinigung o. ä.) erforderlich. Diesen müssen Sie während des Anmeldevorgangs im Portal hochladen. |
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2 Doktoranden und nicht ärztliches Personal (Therapeutisches Personal, Pflegepersonal, Technisches Assistenzpersonal) |
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Allgemeine Teilnahmebedingungen für Teilnehmer*innen an den Jahreskongressen der Deutschen Gesellschaft für Klinische Neurophysiologie und Funktionelle Bildgebung (DGKN) e. V.
Registrierung
Mit der Registrierung zum Kongress und der Bestätigung durch die DGKN kommt ein Vertrag zwischen dem/der Kongressteilnehmer*in und der DGKN über die Kongressteilnahme zustande.
Dieser Vertrag beruht auf den nachstehenden Allgemeinen Bedingungen.
Kongressgebühren
Eine vorgenommene Anmeldung zum Kongress und eine vorgenommene Buchung von Leistungen sind für Teilnehmende verbindlich. Die Teilnahme am Kongress ist kostenpflichtig. Die Kongressgebühren sind mit der Anmeldung zu zahlen, in jedem Fall aber vor der Veranstaltung.
Die Teilnehmergebühren sind per Überweisung, Lastschrift oder Kreditkarte (VISA, MasterCard) zu zahlen. Etwaige Bankgebühren gehen zu Lasten des Zahlungspflichtigen.
Zahlung per Lastschrift
Nach Eingabe der Daten und Abschluss des Bezahlvorgangs erhält der/die Teilnehmer*in eine Kaufbestätigung/Rechnung per E-Mail. Für die Abbuchung des Kaufpreises vom Girokonto des Teilnehmers erteilt dieser der DGKN mit dem Kauf ein SEPA-Lastschriftmandat.
Die Frist für die Vorabankündigung wird auf einen Tag verkürzt. Vorabankündigung ("Pre-Notification") ist jede Mitteilung (z. B. Rechnung) der DGKN an den Teilnehmer, die eine Belastung mittels SEPA-Lastschrift ankündigt. Wird die Lastschrift mangels ausreichender Kontodeckung oder aufgrund der Angabe einer falschen Bankverbindung nicht eingelöst oder widerspricht der Teilnehmer der Abbuchung, obwohl er hierzu nicht berechtigt ist, hat der Teilnehmer die durch die Rückbuchung des jeweiligen Kreditinstituts entstehenden Gebühren zu tragen.
Programmänderungen
Die DGKN behält sich notwendige Programmänderungen vor. Es besteht kein Anspruch auf einzelne Vortragende, soweit diese nicht ausdrücklich als wesentlicher Bestandteil der Veranstaltung angekündigt bzw. vereinbart sind. In beiden Fällen bestehen keine Minderungsansprüche gegen die DGKN, soweit die Änderungen für die Teilnehmer*innen zumutbar sind und den vertragsgegenständlichen Charakter der Veranstaltung nicht wesentlich verändern.
Soweit die Veranstaltung ganz oder teilweise digital durchgeführt wird, gelten die Bestimmungen dieser AGB entsprechend.
Haftung
DGKN haftet für bei den Teilnehmer*innen verursachte Sach- und Vermögensschäden, die von DGKN oder ihren Erfüllungsgehilfen leicht fahrlässig verursacht wurden, nur im Falle der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Teilnehmer*innen regelmäßig vertrauen dürfen. Diese Haftung ist in der Höhe beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. DGKN haftet für bei den Teilnehmer*innen verursachte Sach- und Vermögensschäden unbeschränkt, die DGKN oder ihre Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht haben. Für von DGKN oder ihren Erfüllungsgehilfen verursachte Schäden an Leben, Körper und Gesundheit haftet DGKN unbeschränkt, also für jede Art von Fahrlässigkeit und für Vorsatz.
Stornierung der Kongressteilnahme
Beim Eingang einer Stornierung der Teilnahme bis zum 31.12. des Vor-Veranstaltungsjahres werden 75 % vom Brutto-Gesamtbetrag gutgeschrieben. Eine Pauschale in Höhe von 25 % des Gesamtbetrages wird einbehalten. Den Teilnehmer*innen bleibt vorbehalten, nachzuweisen, dass der tatsächliche Schaden der DGKN geringer ist als die Pauschale. Ab dem 01.01. des Veranstaltungsjahres kann keine Gutschrift mehr erfolgen. Die vollen Kongress- und Kursgebühren sind auch zu zahlen, wenn ein/e angemeldete/r Teilnehmer*in ohne Verschulden der DGKN und ohne Vorliegen von Höherer Gewalt, die die Durchführung des Teilnahmevertrages unmöglich macht, nicht am Kongress teilnimmt. Eine Stornierung ist der DGKN schriftlich mitzuteilen.
Im Falle einer Stornierung der Kongressteilnahme, bevor die Zahlung der entsprechenden Gebühren erfolgt ist, wird die oben aufgeführte Pauschale in Höhe von 25 % des Gesamtbetrages in Rechnung gestellt. Die Zahlung ist innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Rechnung fällig.
Im Übrigen ist eine ordentliche Kündigung des Teilnahmevertrages ausgeschlossen.
Höhere Gewalt und (teilweise) Nichtdurchführung der Veranstaltung
Im Falle Höherer Gewalt, die zu einem Ausfall, einem Abbruch oder einer Unterbrechung der Veranstaltung führt, wird DGKN von ihrer Leistungspflicht – bei teilbaren Leistungen, soweit für den Kunden zumutbar, auch teilweise hinsichtlich des betroffenen Teils – frei (§ 275 Absatz 1 BGB). Ansprüche auf Schadenersatz (z.B. Hotelzimmerbuchungen, Flugkosten u.a.) entstehen nicht.
Als Höhere Gewalt gelten u.a. staatliche, behördliche, polizeiliche oder gerichtliche Verbote oder Einstellungs- oder Abbruchverfügungen, soweit nicht ein Vertragspartner diese Verfügung schuldhaft verursacht hat.
Es gilt als vereinbart, dass als Höhere Gewalt auch die Empfehlung von staatlicher Seite (Bund, Land, Ministerien, Kommune, Stadt, Polizei, Bundes- oder Landeskriminalamt, Behörden, Bundesämter oder Bundesanstalten, Landesämter oder Landesanstalten, Robert Koch-Institut oder vergleichbarer Einrichtungen) gilt, die Veranstaltung nicht durchzuführen (z.B. aufgrund einer pandemieartigen Ausbreitung eines Virus oder einer Unwetter- oder Terrorwarnung).
Es wird widerleglich vermutet, dass sich DGKN auf Höhere Gewalt berufen kann, wenn vergleichbare Veranstaltungen im gleichen oder angrenzenden Bundesland zum gleichen Zeitpunkt abgesagt werden bzw. nicht stattfinden. Ebenso wird widerleglich vermutet, dass sich DGKN nicht auf Höhere Gewalt berufen kann, wenn vergleichbare Veranstaltungen im gleichen oder angrenzenden Bundesland zum gleichen Zeitpunkt unverändert bzw. zumindest im Wesentlichen unverändert durchgeführt werden.
Soweit eine nicht unerhebliche Anzahl von Teilnehmern oder Aussteller oder Referenten unter Berufung auf ein außergewöhnliches Ereignis die Teilnahme bzw. Anwesenheit an der Veranstaltung absagen, und dadurch der prägende Charakter der Veranstaltung verloren geht und der Veranstalter die Veranstaltung absagt, gilt auch dies als Fall der Höheren Gewalt.
Es gilt als vereinbart, dass Höhere Gewalt auch gegeben ist, wenn der DGKN die Durchführung der Veranstaltung aufgrund erhöhter Auflagen der oben genannten Stellen, soweit DGKN diese nicht zu vertreten hat, wirtschaftlich unzumutbar ist. Es gilt als vereinbart, dass Höhere Gewalt auch gegeben ist, wenn erhöhte Auflagen der oben genannten Stellen oder der Veranstaltungsstätte oder anerkannte Empfehlungen der Fachverbände, soweit DGKN diese nicht zu vertreten hat, einen Aufwand erfordern, der unter Beachtung des Inhalts des Schuldverhältnisses und der Gebote von Treu und Glauben in einem groben Missverhältnis zum Leistungsinteresse des Kunden steht.
Es wird vereinbart, dass die Kenntnis beider oder eines Vertragspartners bei Vertragsschluss über eine sich über einen gewissen Zeitraum anbahnende Pandemie/Epidemie/Seuche oder anderer Ereignisse die Vertragspartner nicht daran hindert, sich auf Höhere Gewalt berufen zu können. Der „gewisse Zeitraum“ ist insbesondere gegeben, wenn sich dasselbe Ereignis stetig und unplanbar entwickelt oder verändert (bspw. durch Verbote oder Beschränkungen, deren Inkrafttreten nicht bereits bei Vertragsschluss konkret feststehen).
DGKN kann die Veranstaltung auch dann unter Berufung auf Höhere Gewalt absagen, wenn der Eintritt der Höheren Gewalt zum Zeitpunkt der Absage überwiegend wahrscheinlich ist.
Transformation der Veranstaltung in den digitalen Bereich
Als milderes Mittel vor einer Absage der Veranstaltung aufgrund eines Ereignisses im Sinne der Höheren Gewalt kann DGKN diese ganz oder teilweise in den digitalen Bereich verlegen, ist dazu aber nicht verpflichtet.
Die gegenseitigen vertraglichen Leistungen sind im Falle einer Verlegung in den digitalen Bereich im Sinne von § 313 BGB angemessen anzupassen. Es wird bei einer vollständigen Verlegung in den digitalen Bereich für beide Vertragspartner widerleglich vermutet, dass die untere Grenze bei 10 %, die obere Grenze bei 70 % der ursprünglich für eine Präsenzveranstaltung vereinbarten Preise liegt.
Die Teilnehmer*innen haben das Recht, von der Teilnahme an einer solchen digitalen Veranstaltung zurückzutreten. Der Rücktritt muss spätestens innerhalb von 14 Tagen nach der zweimaligen Bekanntgabe der Verlegung in den digitalen Bereich erklärt werden. DGKN wird auf die Frist und die Rechtsfolgen in der Bekanntgabe hinweisen. Die Bekanntgabe erfolgt an die von den jeweiligen Teilnehmer*innen zuletzt angegebene E-Mail-Adresse. Im Falle eines Rücktritts gelten die Bestimmungen zur Höheren Gewalt entsprechend. Erfolgt kein Rücktritt, gelten die AGB für die digitale Veranstaltung entsprechend.
Im Falle der Teilnahme an der digitalen Durchführung gelten diese Bestimmungen dieser AGB entsprechend.
Verlegung des Termins oder des Ortes
Als milderes Mittel vor einer Absage der Veranstaltung aufgrund eines Ereignisses im Sinne der Höheren Gewalt kann DGKN die Veranstaltung zeitlich und/oder örtlich verlegen, ist dazu aber nicht verpflichtet.
Die Teilnehmer*innen haben das Recht, von der Teilnahme zurückzutreten. Ein neuer Veranstaltungsort in derselben Stadt wie ursprünglich geplant ist kein Rücktrittsgrund. Der Rücktritt muss spätestens innerhalb von 14 Tagen nach der zweimaligen Bekanntgabe der Verlegung erklärt werden. DGKN wird auf die Frist und die Rechtsfolgen in der Bekanntgabe hinweisen. Die Bekanntgabe erfolgt an die von den jeweiligen Teilnehmer*innen zuletzt angegebene E-Mail-Adresse. Im Falle eines Rücktritts gelten die Bestimmungen zur Höheren Gewalt entsprechend. Erfolgt kein Rücktritt, gelten die AGB für den neuen Termin/Ort entsprechend fort.
Datenschutz
Bitte beachten Sie unsere gesondert zur Verfügung stehenden Datenschutzhinweise für Kongressteilnehmer*innen.
Als Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Klinische Neurophysiologie und Funktionelle Bildgebung (DGKN) e.V. können Sie bei der Kongressteilnahme Geld sparen!
Weitere Informationen zur Mitgliedschaft und den Mitgliedsantrag finden Sie hier.
Warum muss sich jeder Teilnehmende mit seiner persönlichen E-Mail-Adresse registrieren?
Die Teilnahme am Kongress steht nur registrierten Teilnehmenden zur Verfügung. Hierfür ist ein Login (bestehend aus E-Mail & Passwort) zwingend notwendig. Die E-Mail-Adresse wird zudem für den Versand von Teilnahmebescheinigungen, Buchungsbestätigung etc. verwendet.
Das Kongressportal meldet, dass bereits ein Account mit meiner E-Mail-Adresse besteht. Was nun?
Wahrscheinlich haben Sie durch die Teilnahme an vorherigen Veranstaltungen bereits einen Account. Sollten Sie das Passwort vergessen haben, können Sie beim Login ein neues Passwort anfordern („Passwort vergessen“).
Wie lauten die Login-Daten, um online am Kongress teilzunehmen bzw. auf die virtuellen Inhalte zugreifen zu können?
Für den Zugang verwenden Sie bitte dieselben Login-Daten, mit denen Sie sich zum Kongress angemeldet haben.
Eine dritte Person (z. B. Sekretariat, Kollegin/Kollege, Industrie etc.) hat mich zum Kongress registriert. Wie erhalte ich meine Zugangsdaten?
Wenn eine dritte Person Sie registriert hat, werden Sie vor dem Kongress von uns darüber informiert. Bitte verwenden Sie für den Login die E-Mail-Adresse an welche diese Information von uns gesandt wurde. Ihr Passwort können Sie dann beim ersten Login neu anfordern („Passwort vergessen“).
Warum erhalte ich keine E-Mails aus dem Kongressportal (z. B. Rechnungen, Bescheinigungen etc.)?
System-E-Mails haben den Absender
Ich möchte DGKN-Mitglied werden. Darf ich mich bereits jetzt als DGKN-Mitglied zum Kongress anmelden?
Ja, wenn Sie unmittelbar vor/nach Ihrer Anmeldung zum Kongress den Mitgliedsantrag stellen, können Sie sich bereits zu den vergünstigten Mitgliedskonditionen zum Kongress anmelden.