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Zertifikat "Anerkannte Ausbildungsstätte
der DGKN"

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Drei von der DGKN zertifizierte Methoden müssen in einer Klinik ausgebildet werden, damit die Einrichtung von der DGKN als Ausbildungsstätte anerkannt wird.
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Siegel für Anerkannte
Ausbildungsstätte der DGKN.

Werben Sie mit Ihrer Kompetenz!

Die DGKN vergibt das Zertifikat „Anerkannte Ausbildungsstätte der DGKN“ für Kliniken, die aktiv ausbilden und eine hohe Qualität in der Anwendung der Klinischen Neurophysiologie erreichen. Damit bietet die DGKN ein Alleinstellungsmerkmal für die Einrichtungen, die durch intensive Bemühungen Nachwuchsförderung betreiben. In einem heute hart umkämpften Markt der Fachkräfte ist das Bewusstsein angehender Fachärzte für Qualität besonders geschärft.

Das eigens für unsere neue Zertifizierung entworfene Siegel darf im Rahmen Ihrer Marketingaktivitäten Anwendung finden, um die Bekanntheit Ihrer Einrichtung als Anerkanntes Ausbildungszentrum der DGKN zu erhöhen. Darüber hinaus werden Sie in einem Ausbildungsverzeichnis geführt, das über die Website der DGKN öffentlich zugänglich gemacht wird.

Hinweise für Anerkannte Ausbildungsstätten: Die Siegel-Dateien für die Verwendung im Office- sowie Printbereich stehen Ihnen nach Erhalt des Zertifikats im internen Bereich der Website unter MyDGKN zum Download zur Verfügung. Ebenso erhalten Sie die Dateien auch per E-Mail an die bei der Antragsstellung hinterlegte Mail-Adresse.

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Siegel für Anerkannte
Ausbildungsstätte der DGKN.

Bereits anerkannte Ausbildungsstätten

Voraussetzungen

  • In Ihrer Klinik werden mindestens drei von der DGKN zertifizierte Methoden ausgebildet.
  • Bleiben durch Ausscheiden einer der genannten AusbilderInnen weniger als drei Methoden, so ist die Zertifizierung neu zu beantragen.
  • Die im Antragsformular genannten AusbilderInnen müssen mit der Methode ständig befasst sein, was durch Unterschrift zu bestätigen ist.
  • Der/Die AusbilderIn bestätigt durch Unterschrift, dass die Ausbildung entsprechend den Richtlinien der Deutschen Gesellschaft für Klinische Neurophysiologie und Funktionelle Bildgebung durchführt wird.
  • Die Rezertifizierung ist nach fünf Jahren erforderlich und gebunden an den Nachweis der durch Zertifikat erbrachten Ausbildung von mindestens 3xn KandidatInnen im Gesamtzeitraum, davon mindestens eine Kandidatin/ein Kandidat pro Methode, für die eine Zertifizierung beantragt wurde. (n = Zahl der am Standort zertifizierten Methoden)

So beantragen Sie für Ihre Einrichtung das Zertifikat

  • Speichern Sie den Antrag "Anerkannte Ausbildungsstätte der DGKN“ ab und füllen Sie ihn digital aus.
  • Wenn Sie den Antrag in einem PDF-Programm, z.B. Adobe Acrobat Reader, ausfüllen, können Sie ihn dort auch digital unterschreiben.
  • Speichern Sie den ausgefüllten Antrag und schicken Sie ihn zur Begutachtung per E-Mail an  zertifikate@dgkn.de.
  • Wird dem Antrag entsprochen, erhalten Sie stellvertretend für die repräsentierte Einrichtung das Zertifikat als „Anerkannte Ausbildungsstätte der DGKN“.
  • Mit dem Zertifikat wird der Einrichtung die Nutzung des DGKN-Siegels „Anerkannte Ausbildungsstätte“ für eigene kommunikative und werbende Zwecke gestattet.

Kosten und Gültigkeit

500,- Euro zzgl. 7 % MwSt. für die Dauer von fünf Jahren. Danach wird eine Rezertifizierung erforderlich. Diese ist gebunden an den Nachweis der Ausbildung von jeweils einer/einem Kandidatin/Kandidaten pro Jahr in der jeweiligen Methode, für die die Zertifizierung erteilt wurde

Kontakt

 

DGKN-Geschäftsstelle
Salvador-Allende-Platz 29, 07747 Jena

zertifikate@dgkn.de
03641 2956003
0176 32036837

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