Vorstand und EEG-Kommission haben sich kürzlich darauf verständigt, die Teilnahme an den Prüfungen zum Erwerb des Zertifikates in der Methode Elektroenzephalografie nun auf maximal 3 Versuche zu begrenzen. Sollte auch der 3. Prüfungsversuch als „nicht bestanden“ gewertet werden, muss ein Nachweis über die Auffrischung der Kenntnisse erfolgen, bevor die Prüfung erneut angetreten werden darf. Auch der unentschuldigte Nichtantritt der Prüfung ist ein Fehlversuch und wird damit als nicht bestanden gewertet.
Für alle Prüflinge, die sich zum aktuellen Zeitpunkt des Vorstandsbeschlusses bereits drei Mal oder öfter der schriftlichen Prüfung unterzogen haben, gilt eine Übergangsregelung: Ihnen wird noch ein weiterer Prüfungsversuch gewährt, bevor der neue Beschluss auch für sie wirksam wird.
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