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Leitlinie Synkopen

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Was gibt es Neuws?

Der implantierbare Ereignisrekorder (ILR) hat als Diagnostikum bei ausgewählten Patienten mit mutmaßlichen vasovagalen Synkopen an Bedeutung gewonnen. Die ISSUE-3-Studie wies nach, dass Patienten im Alter > 40 Jahre mit Asystolie-Aufzeichnungen im ILR im Rahmen wiederkehrender vasovagaler Synkopen von Zweikammer-Schrittmachern profitieren. Hiermit ließ sich das absolute Risiko erneuter Synkopen moderat um 32 % reduzieren (Brignole et al. 2012; Sutton et al. 2014).

Diagnostik

  • Die rationale Abklärung von kurzen Bewusstseinsverlusten (TLOC, „transient loss of consciousness“) umfasst eine Basisdiagnostik und ggf. weiterführende Untersuchungen.
    • Die Basisdiagnostik beinhaltet eine detaillierte Anamnese und Fremdanamnese, eine körperliche Untersuchung, ein 12-Kanal-EKG und einen aktiven Stehtest über mindestens 3 Minuten (verkürzter Schellong-Test).
    • Aus der Basisdiagnostik kann sich der Verdacht auf eine nicht synkopale Genese [interner Link] eines kurzfristigen Bewusstseinsverlusts ergeben (z. B. Epilepsie, TIAs, psychogene Anfälle). Dieser Verdacht ist durch entsprechende weiterführende Untersuchungen bzw. Ausschlussdiagnostik weiter abzuklären.
  • Bereits nach der Basisdiagnostik können verschiedene Synkopenursachen wie kardiale Synkopen, vasovagale Synkopen, orthostatische Hypotension, posturales Tachykardiesyndrom mit ausreichender Sicherheit eingegrenzt werden. Weiterführende Diagnostik (außer ggf. zur Aufklärung der Ursachen oder zur Therapieplanung) ist bei diesen Patienten nicht erforderlich.
  • Die Basisdiagnostik bildet auch die Grundlage für die Identifizierung von Hochrisikopatienten, die unverzüglich einem kardialen Monitoring zugeführt werden sollten.
  • Der Verdacht auf kardiale Synkopen sollte gezielt durch weiterführende kardiologische Diagnostik abgeklärt werden (Langzeit-EKG, externer oder implantierbarer Ereignisrekorder, Echokardiografie, Ergometrie, elektrophysiologische Untersuchung).
  • Der klinische Verdacht auf eine vasovagale (synonym: reflektorische) Synkope muss nicht weiter abgeklärt werden, wenn Synkopen selten sind und ohne ernsthafte Verletzungen ablaufen.
  • Die klinische Verdachtsdiagnose von orthostatischen vasovagalen Synkopen kann, falls klinisch erforderlich, durch einen positiven Kipptischbefund gestützt werden.
  • Bei rezidivierenden Synkopen ohne Prodromi und mit Verletzungsgefahr sollte ein implantierbarer Ereignisrekorder erwogen werden, um die Indikation für einen Schrittmacher festzustellen.
  • Besteht trotz negativen aktiven Stehtests bzw. Schellong-Tests [externer Link] der Verdacht auf eine orthostatische Hypotension oder ein posturales Tachykardiesyndrom, sollte ein verkürzter Kipptischtest (Dauer 3 bzw. 10 Minuten) durchgeführt werden (Lahrmann et al. 2006, Fedorowski 2019). Zusätzliche kardiovaskuläre autonome Funktionstests (i. e. Valsalva-Manöver und vertiefte Atmung) dienen der Unterscheidung zwischen neurogener und nicht neurogener Ursache einer vorliegenden orthostatischen Hypotension.
  • Grundsätzlich kann es differenzialdiagnostisch hilfreich sein, Home-Videos von Betroffenen anzuregen und zu verwerten und umgekehrt Videobeispiele [Download-Link] der infrage kommenden Diagnosen (Synkopen, epileptische Anfälle etc.) Augenzeugen vorzuspielen.

Therapie

Vasovagale Synkopen/Reflexsynkopen

  1. Die rationale Abklärung von kurzen Bewusstseinsverlusten (TLOC, „transient loss of consciousness“) umfasst eine Basisdiagnostik und ggf. weiterführende Untersuchungen.Die Basisdiagnostik beinhaltet eine detaillierte Anamnese und Fremdanamnese, eine körperliche Untersuchung, ein 12-Kanal-EKG und einen aktiven Stehtest über mindestens 3 Minuten (verkürzter Schellong-Test). Aus der Basisdiagnostik kann sich der Verdacht auf eine nicht synkopale Genese [interner Link] eines kurzfristigen Bewusstseinsverlusts ergeben (z. B. Epilepsie, TIAs, psychogene Anfälle). Dieser Verdacht ist durch entsprechende weiterführende Untersuchungen bzw. Ausschlussdiagnostik weiter abzuklären.
  2. Bereits nach der Basisdiagnostik können verschiedene Synkopenursachen wie kardiale Synkopen, vasovagale Synkopen, orthostatische Hypotension, posturales Tachykardiesyndrom mit ausreichender Sicherheit eingegrenzt werden. Weiterführende Diagnostik (außer ggf. zur Aufklärung der Ursachen oder zur Therapieplanung) ist bei diesen Patienten nicht erforderlich.
  3. Die Basisdiagnostik bildet auch die Grundlage für die Identifizierung von Hochrisikopatienten, die unverzüglich einem kardialen Monitoring zugeführt werden sollten.
  4. Der Verdacht auf kardiale Synkopen sollte gezielt durch weiterführende kardiologische Diagnostik abgeklärt werden (Langzeit-EKG, externer oder implantierbarer Ereignisrekorder, Echokardiografie, Ergometrie, elektrophysiologische Untersuchung).
  5. Der klinische Verdacht auf eine vasovagale (synonym: reflektorische) Synkope muss nicht weiter abgeklärt werden, wenn Synkopen selten sind und ohne ernsthafte Verletzungen ablaufen.
  6. Die klinische Verdachtsdiagnose von orthostatischen vasovagalen Synkopen kann, falls klinisch erforderlich, durch einen positiven Kipptischbefund gestützt werden.
  7. Bei rezidivierenden Synkopen ohne Prodromi und mit Verletzungsgefahr sollte ein implantierbarer Ereignisrekorder erwogen werden, um die Indikation für einen Schrittmacher festzustellen.
  8. Besteht trotz negativen aktiven Stehtests bzw. Schellong-Tests [externer Link] der Verdacht auf eine orthostatische Hypotension oder ein posturales Tachykardiesyndrom, sollte ein verkürzter Kipptischtest (Dauer 3 bzw. 10 Minuten) durchgeführt werden (Lahrmann et al. 2006, Fedorowski 2019). Zusätzliche kardiovaskuläre autonome Funktionstests (i. e. Valsalva-Manöver und vertiefte Atmung) dienen der Unterscheidung zwischen neurogener und nicht neurogener Ursache einer vorliegenden orthostatischen Hypotension.
  9. Grundsätzlich kann es differenzialdiagnostisch hilfreich sein, Home-Videos von Betroffenen anzuregen und zu verwerten und umgekehrt Videobeispiele [Download-Link] der infrage kommenden Diagnosen (Synkopen, epileptische Anfälle etc.) Augenzeugen vorzuspielen.